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Wirtschaftsrecht
Ein immer größerer Anteil der arbeitenden Bevölkerung ist selbständig tätig und hat dadurch Berührung mit dem Wirtschaftsrecht.
Die Beratung bei Gründung einer Firma, egal ob als Einzelkaufmann, ob mit Partnern oder in Form einer juristischen Person ist ebenso unser tägliches Arbeitsfeld wie die begleitende Beratung und Vertretung von Firmen in deren Rechtsangelegenheiten. Im Wirtschaftsleben sind regelmäßig eine Vielzahl von rechtlich erheblichen Entscheidungen zu treffen, die viele Rechtsgebiete berühren.
Beispielhaft soll nur darauf hingewiesen werden, dass das Vertragsrecht, das Handels- und Gesellschaftsrecht, das Wettbewerbsrecht, das gewerbliche Mietrecht und das Arbeitsrecht neben zahlreichen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen das Wirtschaftsleben prägen.
Das Wettbewerbsrecht nimmt dabei immer größeren Raum ein. Hier ist es häufig notwendig, sich gegen den Vorwurf zu verteidigen, es läge wettbewerbswidriges Verhalten vor.
Soweit die wechselseitige Beeinflussung von Recht und Steuer zu berücksichtigen ist, kann, wenn gewünscht und dem Mandanten bisher kein Steuerberater zur Seite steht, auf die Kompetenz der beiden Steuerberater zurückgegriffen werden, die mit unserer Kanzlei zusammenarbeiten.
Da Teilnehmer am Wirtschaftsleben, egal ob Kleinbetrieb, Mittelstand oder Großbetrieb auch auf die Realisierung des Ertrages der eigenen Arbeit angewiesen sind, gehört auch der Forderungseinzug, d.h. die zunächst außergerichtliche und bei ausbleibenden Zahlungen auch die rechtliche Geltendmachung von Forderung (Forderungsmanagement) zu unserem Tätigkeitsfeld.
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