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Verkehrsrecht

Unfälle im Straßenverkehr geschehen täglich. Schon eine kleine Unachtsamkeit kann „in die Tausende gehen“. Die Unfallbeteiligten und die Versicherer streiten sich im Anschluss über die Ansprüche und deren Höhe.

Riskieren Sie nicht das berechtigte Ansprüche (z.B. Schadensersatzbeträge, Wertminderungen, Nutzungsausfallschäden, Haushaltsführungsschäden, Schmerzensgeld u.ä.) gekürzt werden oder “unter den Tisch fallen“. Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche bei der Abwicklung von Verkehrsunfällen durchzusetzen und übernehmen für Sie die gesamte Regulierung. Nur ein Rechtsanwalt wird Sie hierbei unabhängig und kompetent beraten und vertreten.

Übrigens: Sofern sie an dem Unfall schuldlos sind, sind die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit, soweit diese beim Unfallgegner durchgesetzt werden können, in der Regel vom Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherer zu tragen.

Ordnungswidrigkeiten / Verkehrsstrafrecht

In diesem Bereich beraten und verteidigen wir Sie bei polizeilichen Ermittlungsverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten (Bußgeldverfahren) und begangenen Straftaten im Straßenverkehr.

Ebenso sind wir in Ihrem Interesse für Sie tätig im Zusammenhang mit dem Entzug bzw. der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis oder der Vermeidung von Fahrverboten.

Ohne kompetente Beratung und/oder Vertretung fehlt es oftmals an der “Waffengleichheit“ gegenüber der Staatsanwaltschaft oder der Bußgeldbehörde.

Gerade bei den Tendenzen in der Gesetzgebung zur Verschärfung der Folgen bei Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten kommt es noch entscheidender darauf an, von Beginn eines Verfahrens an die kompetente eigene Interessenwahrnehmung sicherzustellen.

 

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