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Strafrecht


“Der Beschuldigte kann sich in jeder Lage des Verfahrens des Beistandes eines Verteidigers bedienen“,

§ 137 Absatz 1 Satz 1 Strafprozessordnung

Unsere anwaltliche Dienstleistung umfasst die rechtliche Beratung und die Verteidigung gegenüber Behörden und Gerichten.

Insbesondere in Strafsachen ist es ratsam, so früh wie möglich Kontakt zu einem Rechtsanwalt/Strafverteidiger aufzunehmen.

Die Verteidigung des Mandanten sollte daher bereits im Ermittlungsverfahren beginnen. In diesem Stadium, in dem die Tat noch nicht angeklagt ist, kann ggf. auf Möglichkeiten zur frühzeitigen Abwendung einer Anklage durch die Staatsanwaltschaft hingewirkt werden.

Wir übernehmen für Sie auch die Verteidigung im gerichtlichen Verfahren im Rahmen der mündlichen Hauptverhandlung. Hier erfolgt letztlich auch die Darstellung der für den Angeklagten sprechenden positiven Aspekte, die im Rahmen der Strafzumessung von Bedeutung sind. Insofern ist auch die Verteidigung eines geständigen Angeklagten sinnvoll.

Sollte aus welchen Gründen auch immer lediglich eine Tätigkeit des Verteidigers außerhalb der Hauptverhandlung gewünscht werden, so kann es in vielen jedoch hilfreich sein, zumindest ein anwaltliches Beratungsgespräch zu führen.

Die Verteidigung in Verkehrsstrafsachen und Ordnungswidrigkeiten umfasst die rechtliche Vertretung des Mandanten im Rahmen der häufig auftretenden Verkehrsdelikte. Die Strafe ist dabei in vielen Fällen gering, jedoch können die weiteren Folgen für den Betroffenen - so etwa der Führerscheinverlust - sehr einschneidend und belastend und in manchen Fällen sogar existenzgefährdend sein. Auch hier ist daher frühzeitiges Tätigwerden anzuraten.

Auch die Verteidigung in Jugendstrafsachen wird von unserer Tätigkeit umfasst. In diesen Verfahren gilt es insbesondere die für Jugendliche und Heranwachsende geltenden besonderen Bestimmungen zu beachten.

Sollten Sie Opfer einer Straftat geworden sein, besteht die Möglichkeit zu unserer Beauftragung, um mögliche Ansprüche gegen den Täter zu verfolgen und um Ihre berechtigten Interessen im Strafverfahren geltend zu machen.

 

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