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Miet- und Pachtrecht
Die große Bedeutung von mietrechtlichen Streitigkeiten ergibt sich bereits daraus, dass die Wohnung den Lebensmittelpunkt für Menschen bildet. Für den Vermieter stellt die Wohnung hingegen oft den größten Vermögenswert teilweise auch seine Altersversorgung dar, wobei ein Mietausfall schnell dessen Finanzierung gefährden kann.
Im Mietrecht sind diverse Fristen (Kündigungs-, Verjährungsfristen) zu beachten, so etwa die kurze 6-monatige Verjährungsfrist, die für viele Ansprüche sowohl des Vermieters als auch des Mieters gilt.
Oftmals kann auch eine sachliche und objektive anwaltliche Tätigkeit die verhärteten Fronten zwischen Vermieter und Mieter auflösen und zur Vermeidung von gerichtlichen Streitigkeiten beitragen.
Wir beraten und vertreten Sie dabei u.a. in folgenden Bereichen:
- Begründung oder Beendigung eines Mietverhältnisses
- Durchsetzung bzw. Abwehr von Mängelansprüchen ( z.B. Mietminderung)
- Mieterhöhungen
- Kündigung und Räumungsrechtsstreit
- Durchsetzung rückständigen Mietzinses
- Kaution, Abrechnung und Klage
- Streit um Schönheitsreparaturen und Instandhaltung
- Abwicklung eines Mietverhältnisses (Kündigung und Rückgabe)
- Vermieterpfandrecht
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