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Familienrecht
Dass das Familienrecht sich mit Ehescheidungen und den finanziellen Folgen einer Trennung befasst, ist allgemein bekannt. Häufige Streitpunkte sind insoweit die Frage nach dem Kindesunterhalt und dem Ehegattenunterhalt sowie die Regelung der Vermögensverhältnisse insbesondere im Rahmen des Zugewinnausgleichs. In diesen wichtigen und weitreichenden Fragen beraten und vertreten wir unsere Mandantinnen und Mandanten und versuchen regelmäßig, rechtliche Argumente, wirtschaftliche Sichtweise und psychologische Aspekte zusammenzuführen.
In vielen Fällen ist es auch möglich und sinnvoll, während intakter Beziehungen Regelungen zu treffen, die den individuellen Bedürfnissen besser als die Regelungen des Gesetzes Rechnung tragen können, z. B. durch Abschluss eines Ehevertrages, mit der Vereinbarung von Gütertrennung oder der Vereinbarung einer modifizierten Zugewinngemeinschaft. Insoweit stehen wir zu Ihrer Verfügung.
Viele weitverbreitete falsche Informationen über die rechtlichen Auswirkungen einer Ehe, während des Bestandes der Ehe und im Fall des Zugewinnausgleichs können in einer Beratung von uns richtig gestellt werden.
Auch noch nach dem Scheitern einer Ehe ist es immer anzustreben, einvernehmliche Regelungen wie Scheidungsfolgenvereinbarungen abzuschließen, um lange andauernde, kostenintensive und nervenzehrende Prozesse zu vermeiden. Dieses Ziel verfolgen wir zunächst für unsere Mandantinnen und Mandanten, wenn dies der Wunsch der von uns Vertretenen ist. Im Falle des Scheiterns entsprechender Verhandlungen stehen wir aber auch als entschiedene Vertreter unserer Mandanten in Prozessen zur Verfügung.
Auch Regelungen über das Recht der elterlichen Sorge (Sorgerecht) und Regelungen über das Aufenthaltsbestimmungsrecht aus der Ehe hervor-gegangener Kinder, Ehewohnungszuweisungsverfahren, Hausratsteilungen und der Versorgungsausgleich, d.h. die Teilung der in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften und sonstiger Versorgungsbezüge sind dem Familienrecht zuzuordnen.
Gerade im Familienrecht muss eine Mandantin oder ein Mandant -sofern keine ausreichenden finanziellen Mittel für die Kosten eines Prozesses zu Verfügung stehen- gelegentlich auf Prozesskostenhilfe zurückgreifen, um die berechtigten
Forderungen durchzusetzen.
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