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Erbrecht

In Kenntnis der Tatsache, dass Rechte und Vermögen Menschen zustehen, die nicht unsterblich sind, bedarf es der Regelung der Rechtsverhältnisse nach dem Tod eines Menschen. Insoweit hat das Gesetz eine Vielzahl von standardisierten Regelungen geschaffen, die Eingreifen, wenn kein Wille des Erblassers bekannt ist ( gesetzliches Erbrecht ). Ob die Regelungen des gesetzlichen Erbrechtes im Einzelfall interessengerecht sind oder ob eine individuelle Lösung, zum Beispiel in einem Testament, in einem Erbvertrag oder die Anordnung eines Vermächtnisses oder die Anordnung von Testamentsvollstreckung besser geeignet ist, die Zukunft zu gestalten, bedarf der Beratung. Wir stehen insoweit zu Ihrer Verfügung.

Die Beratung in Nachlassangelegenheiten sollte dabei nicht ein einmaliger Vorgang im Leben sein, sondern muss sich immer an der jeweiligen Lebenssituation orientieren, die sich verändern kann. Unsere Beratung sollte Sie daher durch verschiedene Lebenssituationen begleiten.

Wir stehen aber nicht nur späteren Erblassern, sondern auch Erben und Pflichtteilsberechtigten zur Seite, um deren Ansprüche durchzusetzen.

Im Einzelfall müssen wir unseren Mandanten auch dahingehend beraten, durch geeignete Schritte zu verhindern, dass ein überschuldeter Nachlass übernommen wird (zum Beispiel Ausschlagung einer Erbschaft). Gerade in diesen Fällen ist alsbaldige Beratung sinnvoll , da im Gesetz teilweise kurze Fristen für die Einleitung entsprechender Schritte vorgesehen sind.

 

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